Stammesleitung

Die Stammesleitung

Die Stammesleitung regelt stufenübergreifende Angelegenheiten des Stammes. Hierzu gehört
insbesondere:

  • die Beratung des Stammesvorstandes
  • die Gewinnung von Leiterinnen und Leitern sowie Kuratinnen und Kuraten;
  • die Vorbereitung der Stammesversammlung;
  • die Vorbereitung und Durchführung von Aktivitäten des Stammes;
  • die Koordinierung der Arbeit der Altersstufen;
  • die Beratung und Beschlussfassung über alle Angelegenheiten des Stammes, die nicht in die
    Zuständigkeit eines anderen beschließenden Organs fallen (Stammesversammlung,
    Rechtsträger, Stammesvorstand).

Der Stammesvorstand

Der Stammesvorstand des Stammes besteht aus drei gleichberechtigten Mitgliedern. Mitglieder des
Stammesvorstands sind:

  • die beiden Stammesvorsitzenden;
  • die Stammeskuratin/der Stammeskurat.

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