Elternversammlung

Die Eltern der Mitglieder der Wölflingsmeuten, der Jungpfadfindertrupps und der Pfadfindertrupps bilden die Elternversammlung. (Satzung der DPSG)

Der   Stammesvorstand lädt zur Elternversammlung ein und leitet diese gemeinsam mit der   Elternvertretung. Die Elternversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlussfähig. Die Mitglieder der   Stammesleiterrunde sind beratende Mitglieder der Elternversammlung.

Die Elternversammlung wählt für zwei Jahre die   Elternvertretung.